Betreuungs-
leistungen nach § 45 a SGB XI
leistungen nach § 45 a SGB XI
Betreuungsleistungen können das Selbstwertgefühl und Wohlbefinden des Patienten stärken, ihn individuell fördern und gleichzeitig den Pflegenden entlasten.
Extrem wichtig sind uns dabei:
- viel Geduld und Wertschätzung
- Kontinuität in der Betreuung (kein wechselndes Betreuungspersonal)
- Qualität durch stetige Weiterbildung
Anhand individueller Bedarfsermittlung und Biographiearbeit können wir mit unseren Beschäftigungsangeboten die Fähigkeiten und Ressourcen des Einzelnen gezielt fördern und stärken.
Gedächtnistraining, gezielte Kontakt- und Beschäftigungsangebote, Förderung der Kommunikation/Orientierung/sozialen Integration; Strukturierung des Tagesablaufs; Vermittlung von Selbstwertgefühl; Dokumentation des Krankheitsverlaufs sind feste Bestandteile unseres Betreuungsangebotes.