Kosten
Unsere Stundensätze richten sich nach den Vorgaben der AnFöVO.
Eine direkte Abrechnung unserer Leistungen mit der Pflegekasse ist möglich
- über den Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1-5
- über die Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2-5
- über die Umwidmung von bis zu 40 % der Pflegesachleistung bei Pflegegrad 2-5
Selbstverständlich können Sie unsere Leistungen auch als Selbstzahler ohne Pflegegrad in Anspruch nehmen. Die aufgewendeten Kosten können in bestimmtem Umfang als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer abgesetzt werden.